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Lebenserfahrung und Liebe zu schwerkranken Menschen sind Grundvoraussetzung für die Betreuung von schwerstkranker oder sterbenden Patienten.
Der Großteil der Kosten wird vom Land OÖ und von der OÖ GKK getragen. Darüber hinaus werden Spendengelder für die Kostendeckung eingesetzt:
Über die Aufnahme entscheidet das interdisziplinäre Team nach festgelegten Kriterien. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Der Begriff „Hospiz“ hat sich zu einer Philosophie entwickelt, die eine innere Haltung beschreibt. Diese vermittelt ein Verständnis vom Leben als einer Reise mit dem Ziel der ersehnten Ruhe. Sterben wird als eine Lebensphase betrachtet. In der Betreuung und Begleitung sterbenskranker Menschen kann es nicht darum gehen, das Sterben hinaus zu zögern, das Ziel ist vielmehr, für ein möglichst hohes Maß an Wohlbefinden für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sorgen. Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie ein würdevolles Abschiednehmen vom Leben. In liebevoller Umgebung, begleitet von medizinischer und menschlicher Kompetenz.
Wie viel kostet ein Hospiz? |
Der Großteil der Kosten wird vom Land OÖ und von der OÖ GKK getragen. Darüber hinaus werden Spendengelder für die Kostendeckung eingesetzt. Vom Bewohner werden 80 % vom Pflegegeld, ein Tagsatz von 10 € und die gesetzliche Umsatzsteuer eingehoben.
Sollten Sie Fragen zu Kosten und Aufnahmekriterien haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns: info@barbara-hospiz.at |
Wie lange kann man in einem Hospiz bleiben? |
Menschen bleiben meist bis an ihr Lebensende im Hospiz. Aufgrund der geringen Bettenkapazität und im Sinne der Verteilergerechtigkeit achten wir darauf, dass möglichst vielen Menschen diese Form der Betreuung zugänglich ist. |
Braucht man für die Aufnahme eine bestimmte Pflegestufe? |
Nein, eine bestimmte Pflegegeldstufe ist nicht Grundvoraussetzung für die Aufnahme ins Hospiz. |
Können auch Angehörige im Hospiz über Nacht bleiben? |
Ja, Angehörige können gegen einen Tagsatz von 25 € im Hospiz als Begleitperson angemeldet werden. Inkludiert sind Leistungen wie die Nächtigung im Zimmer des Bewohners, 3 Mahlzeiten und Getränke. Es kann auch eine Begleitperson angemeldet werden und Angehörige können sich abwechseln. |